Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rahmenbedingungen für Angebote und Leistungen rund um Photovoltaik, Batteriespeicher, Installation und Service.
Hinweis: Diese AGB bilden die typische Vertragsstruktur ab. Konkrete Fristen, Garantiezeiten, Zahlungsziele, Pönalen oder Widerrufsfristen werden ausschließlich im individuellen Angebot bzw. Vertrag geregelt und hier nicht als feste Zahlen erfunden.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen cashdec.info (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Verbraucherinnen, Verbrauchern sowie Unternehmen (nachfolgend „Auftraggeber“) über Planung, Lieferung, Montage und Service von Photovoltaikanlagen und zugehörigen Komponenten, soweit im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.
2. Angebote
Angebote sind – sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet – freibleibend und unverbindlich. Sie beruhen auf den zum Angebotszeitpunkt bekannten Angaben zu Gebäude, Dach, Verbrauch und gewünschtem Leistungsumfang. Wesentliche Änderungen der Grundlagen können zu einer Anpassung des Angebots führen.
3. Technische Prüfung
Vor verbindlicher Ausführung ist in der Regel eine technische Prüfung erforderlich (u. a. Dachzustand, Statikhinweise, Verschattung, Ausrichtung, Zählerplatz, Netzanschluss). Das Ergebnis der Prüfung kann den Leistungsumfang und die Ausführbarkeit beeinflussen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über wesentliche Einschränkungen.
4. Anlagengröße
Die geplante Anlagenleistung (kWp) und ggf. Speicherkapazität richten sich nach Dachfläche, technischen Gegebenheiten, Verbrauchsprofil und den im Angebot vereinbarten Komponenten. Eine Maximierung der Modulzahl ohne Abstimmung auf Verbrauch und Dach ist nicht Gegenstand der Planung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
5. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform erklärte Annahme des Angebots durch den Auftraggeber und Bestätigung durch den Auftragnehmer zustande – oder durch Unterzeichnung eines gesonderten Vertragsdokuments. Website-Inhalte und Kontaktformulare allein begründen keinen Vertrag.
6. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung (z. B. Module, Wechselrichter, Montagesystem, Verkabelung, Inbetriebnahmeunterstützung, optional Batteriespeicher). Nicht genannte Leistungen (z. B. Dachsanierung, Gerüst bei Sonderlagen, Netzausbau durch den Netzbetreiber) sind nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart.
7. Installation
Die Installation erfolgt nach Abstimmung und unter Berücksichtigung der technischen und sicherheitsrechtlichen Vorgaben. Der Auftraggeber gewährt Zugang zu Dach, Technikraum und Zählerplatz. Behinderungen oder fehlende Voraussetzungen können Termine und Kosten beeinflussen; hierüber wird rechtzeitig informiert.
8. Dachbedingungen
Voraussetzung für die Montage ist ein für die PV-Anlage geeignetes Dach. Erkennbare oder bei der Prüfung festgestellte Mängel (z. B. undichte Stellen, unzureichende Tragfähigkeit, asbesthaltige Decungen) können eine Ausführung verzögern oder ausschließen, bis geeignete Maßnahmen getroffen sind. Sanierungsarbeiten am Dach sind nur geschuldet, wenn gesondert vereinbart.
9. Elektroinstallation
Elektroarbeiten im vereinbarten Umfang (Anbindung Wechselrichter, Speicher, Zählerbereich gemäß Angebot) werden fachgerecht ausgeführt. Arbeiten am öffentlichen Netz oder Vorgaben des Netzbetreibers können zusätzliche Schritte erfordern, die außerhalb des Einflusses des Auftragnehmers liegen.
10. Komponenten
Eingesetzte Komponenten entsprechen dem Angebot bzw. gleichwertigen Alternativen bei Lieferengpässen, über die der Auftraggeber informiert wird. Herstellergarantien und Produktunterlagen gelten in dem vom Hersteller vorgesehenen Umfang; Details werden im Angebot bzw. bei Übergabe dokumentiert.
11. Batteriespeicher
Sofern ein Batteriespeicher vereinbart ist, richtet sich Kapazität, Integration und Betriebsmodus nach Angebot und technischer Eignung. Der Nutzen für den Eigenverbrauch hängt vom Verbrauchsverhalten ab und ist keine zugesicherte Einsparung.
12. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig erforderliche Informationen und Unterlagen bereit (z. B. Verbrauchsdaten, Pläne, Zugangsdaten zum Zählerbereich, Absprachen mit Eigentümergemeinschaften) und sorgt für freie Arbeitsflächen. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung können Termine verschieben.
13. Termine
Termine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Ansonsten handelt es sich um Planungsangaben. Wetter, Lieferzeiten, Netzbetreiberprozesse oder höhere Gewalt können zu Verschiebungen führen; der Auftragnehmer informiert so früh wie möglich.
14. Änderungen
Änderungswünsche nach Vertragsschluss bedürfen der Abstimmung und können Preis und Termin beeinflussen. Wesentliche technische Änderungen aufgrund neuer Erkenntnisse aus der Vor-Ort-Prüfung werden dem Auftraggeber vor Ausführung mitgeteilt.
15. Service
Serviceleistungen (z. B. Beratung nach Inbetriebnahme, Unterstützung bei Monitoring-Fragen) richten sich nach dem vereinbarten Umfang. Nicht umfasste Einsätze können gesondert angeboten werden.
16. Wartung
Regelmäßige Wartung oder Inspektion ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Empfehlungen zur Wartung ersetzen keine vertragliche Wartungsverpflichtung, sofern nicht anders geregelt.
17. Preise
Es gelten die im Angebot genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht als Bruttopreise ausgewiesen. Zusatzleistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden gesondert berechnet. Zahlungsmodalitäten und Fälligkeiten ergeben sich aus Angebot bzw. Vertrag – ohne pauschale Fristen in diesen AGB.
18. Stornierung
Stornierungen und Rücktritte richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den individuellen Vereinbarungen. Etwaige bereits erbrachte Planungs- oder Beschaffungsleistungen können nach Aufwand abrechnungsfähig sein, soweit gesetzlich und vertraglich zulässig. Spezifische Stornofristen oder Pauschalen werden nicht pauschal in diesen AGB festgelegt.
19. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit zulässig – auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Unberührt bleiben Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Für Herstellerprodukte gelten ergänzend die jeweiligen Produkthaftungs- und Garantiebestimmungen.
20. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Pandemien, Streiks, Lieferausfälle, behördliche Anordnungen), die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen zur angemessenen Verschiebung der Termine. Dauert das Hindernis unangemessen lange an, können die Parteien den Vertrag unter den gesetzlichen Voraussetzungen anpassen oder beenden.
21. Kontakt
cashdec.info
E-Mail: info@cashdec.info
Website: cashdec.info
Siehe auch Impressum und Datenschutz.